Verhalten bei Krankheit

Verhalten bei Krankheit

Sollte Ihr Kind einmal krank sein, bitten wir Sie, dass Sie uns noch am gleichen Tag vor Schulbeginn verständigen! Ein Brief an den Klassenleiter durch einen Mitschüler oder ein Anruf im Sekretariat (07.30-08.00 Uhr) gibt uns die Sicherheit, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist.
Sollten sie Ihr Kind dabei nur für einen Tag entschuldigen und stellen aber fest, dass es auch am nächsten Tag die Schule noch nicht besuchen kann, müssen Sie uns nochmals informieren. Sollten Sie dies vergessen, werden wir bei Ihnen nachfragen. Dies ist unerlässlich, um die Sicherheit Ihres Kindes bestmöglich zu gewährleisten. Wenn ein Kind fehlt und Sie von uns nicht zu erreichen sind, muss die Polizei eingeschaltet werden, um nach ihm suchen zu lassen.
Ansteckende oder dauernde Erkrankungen?

Sollte Ihr Kind unter einer meldepflichtigen oder ansteckenden Krankheit leiden, eine gesundheitliche Einschränkung haben, die es bei körperlicher Belastung zu berücksichtigen gilt (Asthma, Herzerkrankungen,…) oder die eine sofortige Behandlung (Unterzucker,…) erfordert, so bitten wir Sie, das der betreffenden Lehrkraft oder der Schulleitung mitzuteilen, damit die nötigen Maßnahmen erfolgen können.
Immer wieder müssen wir uns auch mit dem Thema „Läuse“ befassen. Falls Ihr Kind davon betroffen ist, teilen Sie es uns bitte mit (wird vertraulich behandelt) und schicken Sie es erst wieder in die Schule, wenn die entsprechenden Maßnahmen ergriffen wurden und es „läusefrei“ ist. Am besten wäre es, wenn Sie ein entsprechendes Attest des Arztes vorlegen würden.
In der Regel ist bei Erkrankungen kein ärztliches Attest notwendig. Bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse kann von der Schulleitung ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis verlangt werden (BaySchO §20(2)).